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21.9.2011

Wahlrecht für deutsche BundesbürgerInnen auf Mallorca

Abgelegt unter: Frei-Zeit — Paul Boegle @ 09:01


Bundesrepublik Deutschland und Spanien einigen sich auf Doppel-Wahlabkommen

Deutsche BundesbürgerInnen, welche ihren nächsten Urlaub auf der spanischen Ferieninsel Mallorca verbringen, dürfen aufgrund des jetzt beschlossenen Doppel-Wahlabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Und Regional Spanischen TrinkerInnenheilanstalt (DURST) und Spanien ab 2012 auch auf der beliebten Touristen-Hochburg ihre Stimme sowohl im Liegen als auch im Stehen abgeben. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist dabei ein gültiger Reisepass Gute Nachrichten von Paul Boegle für alle Feriengäste auf der Baleareninsel Mallorca. Deutsche BundesbürgerInnen bekommen ab 2012 auf Mallorca das allgemeine Wahlrecht. Deutsche BundesbürgerInnen, welche ihren nächsten Ulaub auf der spanischen Ferieninsel Mallorca verbringen, dürfen aufgrund des jetzt beschlossenen Doppel-Wahlabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Und Regional Spanischen TrinkerInnenheilanstalt (DURST) und Spanien ab 2012 auch auf der beliebten Touristen-Hochburg ihre Stimme sowohl im Liegen als auch im Stehen abgeben.oder Führerschein, welcher allerdings nicht älter als 30 Jahre sein darf. Weiterhin empfiehlt das Deutsche Konsulat und “Freie Zeit“, der Blog für gegrillte Teutonen, rohe Sitten und gebackenen Camembert, all jenen, welche ab 2012 den sogenannten “Consell Insular” oder zu deutsch Inselräten der Balearen-Insel ihre Stimme geben möchten, dass diese WählerInnen über eine Buchung eines Hotelzimmers zu verfügen, da nur mit einer gültigen Buchungsbestätigung von mindestens vier Wochen das Wahlrecht anerkannt wird.

Zwar wird in der Hauptstadt Palma diese Voraussetzung nicht so streng kontrolliert wie in den Gemeinden Lloret de Vistalegre und besonders streng und rigoros in Santa Margalida, doch wer auf Mallorca seine Ferien in Form eines Campingurlaubes verbringt, wird selbst in der Hauptstadt Schwierigkeiten haben, in die Wahllokale zu kommen. Da der Urnengang auf Mallorca eine lange Tradition hat und bereits 654 n. Chr. zum ersten Mal in der Stadtverordnung von Palma erwähnt wird und in der “Lex Maiorica” vom 04. August 722 n. Chr. geregelt ist, sollten die für die Stimmabgabe berechtigten deutschen BundesbürgerInnen deshalb auch in angemessener Kleidung zu den Wahlurnen schreiten. Kurze Hosen, Sandalen und weiße Tennissocken bei den Männern sind dabei ebenso verpönt wie unbedeckte Schultern und Miniröcke der weiblichen Wählerschaft. Wenn Sie wählen gehen, dann bitte nur mit nacktem Oberkörper und Stringtanga (hüftlange Bermuda-Shorts werden toleriert) bzw. mit freihängenden Hängebrüsten. Sollte Ihnen der Führerschein, aus welchen Gründen auch immer, für 18 Monate oder länger bereits abhanden gekommen sein und Ihr Reisepass abgelaufen sein, sind Sie verpflichtet, bei Betreten, Betaumeln oder Betorkeln des Wahllokals Ihr All-inclusive-Armband vorzuzeigen.

Weiterhin sollten BundesbürgerInnen, welche von ihrem Wahlrecht auf Mallorca Gebrauch machen möchten, vorab “La Balanguera” (Name der Hymne von Mallorca) auswendig lernen, da stichprobenartig die katalanischen Sprachkenntnisse anhand der ersten Strophe überprüft werden. Ersatzweise genügt es aber auch, wenn Sie auf Ihrem Handy den Klingelton “König von Mallorca” von Jürgen Drews abgespeichert haben und eine beliebige Ausgabe der BILD-Zeitung mit sich tragen. Sollten Sie über eine Autogrammkarte von Jürgen Drews verfügen, ersparen Sie sich die lästigen Wartezeiten in der Schlange der Wahlwilligen und dürfen mit den anderen Glücklichen aus dem bereitgestellten Sangria Eimer solange süffeln, bis die nächstbeste Wahlkabine frei wird oder, falls Sie während des Süffelns in den nächstbesten Eimer und in das nächstbeste Koma fallen, die WahlhelferInnen tragen Sie zur nächstbesten Wahlkabine, wo Sie bis zum nächstbesten Bewußtsein liegen bleiben dürfen.  

Für die nächsten Wahlen erwartet sich die autonome Republik eine Wahlbeteiligung von mindestens 75 Promille oder sogar darüber, was damit zusammenhängt, dass der Wahltermin auf den 27. Juli 2012 gelegt wurde und dementsprechend dürften viele deutsche BundesbürgerInnen auf der Insel zu Gast sein und auch von ihrem allgemeinen Wahlrecht Gebrauch machen. Die Wahllokale befinden sich neben der Großraumdiskothek und in Strandnähe im Abstand von drei bis vier Strandliegen (bis 11:00 Uhr) bzw. Strandtaumeln (11:00 bis 14:30 Uhr) bzw. Strandtorkeln (14:30 bis 15:15 Uhr) und dann wieder Strandliegen (15:15 bis 11:00 Uhr am nächsten Vormittag).

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