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31.8.2011

Samenspenden ab 2012 steuerlich abzugsfähig

Abgelegt unter: Zeit ist Geld — Paul Boegle @ 15:02


Steuerzahler aufgepasst! Neuregelung für absetzbare Samenspenden

Wer gut und gerne spendet, hat ab dem Jahr 2012 die Möglichkeit, sogar die eigene Samenspende bei der jährlichen Einkommenssteuerklärung als Sonderausgabe steuermindernd geltend zu machen. Damit Sie jedoch die eigenen Samenspenden, es können ab 2012 bis zu 52 Samenspenden einkommensmindernd berücksichtigt werden, in Abzug bringen können, sind bestimmte Dinge zu beachten, um nicht eine unangenehme Überraschung wie jene junge Dame, welche durch einen tödlichen Computervirus infiziert wurde, von seiten des Finanzministeriums zu erleben. Fazit: Ab dem nächsten Jahr sind gebrauchte Kondome bares Geld wert! “Freie Zeit“, derSamenspenden ab 2012 steuerlich abzugsfähig. Steuerzahler aufgepasst! Neuregelung für absetzbare Samenspenden. Gebrauchte Kondome beim Einkommen- und Lohnsteuer-Jahresausgleich als Sonderausgabe steuermindernd absetzen. finanzschwache Blog für kapitalstarke Samenbanken und potenzstarke Finanztransaktionen, zeigt, was Sie alles wissen müssen, um Ihre Samenspende steuerlich geltend zu machen. 

Samenspenden sind nur dann als einkommensrelevante Sonderausgabe anzusehen, wenn es sich nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Dies bedeutet, dass Onanieren auf dem WC oder im stillen Kämmerlein ebensowenig geltend gemacht werden kann wie das Wichsen hinter heruntergelassener Jalousie. Um die eigenen verschleuderten Spermien beim Einkommenssteuer-Jahresausgleich auch dem Finanzministerium schmackhaft machen zu können, empfiehlt deshalb unser Experte für Steuerrecht und Spendenbescheinigungen Paul Boegle von “Freie Zeit”, dem Blog für Schleudertraumata und Proteinmangel, jede Samenspende möglichst unter Aufsicht von Dritten oder sogar in der Öffentlichkeit vor glaubwürdigen Zeugen durchzuführen. Noch besser ist es, sich ein Spermienbuch, ähnlich einem Fahrtenbuch, zuzulegen und darin akkurat Datum und Uhrzeit des Abspritzvorganges einzutragen und die Personendaten der anwesenden Personen zu notieren, welche diesen Vorgang bei eventuellen Nachfragen der Steuerbehörde eidesstattlich bezeugen können.

Dazu gibt es mittlerweile sogar ein höchstrichterliches Urteil des Obersten Landesgerichts für die steuerliche Gleichbehandlung von Parteibüchern und Samenspenden, welches in seinem Urteil vom 04.07.2011 (siehe dazu OLSB 11 SaBa 07/11 und die folgende Rechtsprechung der Juristischen Abteilung für Unerlaubte Lustschreie (JAUL) vom 12.08.2011) zu dem Entschluss kam, dass dem Kläger, es handelt sich um einen 94-jährigen ledigen Mann, welcher noch bei seiner erst kürzlich geschiedenen Mutter wohnt, ohne glaubhafte Belege und Nachweise die 1452 Samenspenden, welche er für den Monat Juni geltend machen wollte, nicht zuerkannt werden können.

Weiterhin sollten Sie die einkommenssteuerlich relevanten Samenspenden einer gemeinnützigen Organisation zufließen lassen. Hierbei ist es allerdings unerheblich, ob der Samenfluß einer politischen Partei zugute kommt oder ob Sie mit Ihren Spermien eine Stiftung glücklich machen möchten. Allerdings gilt auch hier zu beachten, dass Sie auf Ihren Spendenbelegen die Anzahl der gespendeten Samen nachweisen müssen. Bis zu einer Obergrenze von 12 Milliarden Spermien können Sie dabei pro Jahr 50 Prozent der Samenspende in Abzug bringen. Bei entsprechender Zusammenveranlagung mit der Ehegattin haben Sie dementsprechend die Möglichkeit, maximal 12 Milliarden in umlauf gebrachte Samen dem Finanzamt vorzulegen. Lassen Sie sich aber auf alle Fälle in einer Sammelbestätigung die einzelnen Samenspenden detailliert auflisten und beschreiben Sie möglichst genau, ob Sie die Samenspende gegen eine entsprechende Gegenleistung getätigt haben oder ob es sich nur um einen Freizeitzweck gehandelt hat.

Und schlussendlich gilt zu unterscheiden, ob sie die Samenspende im Rahmen einer sogenannten Sponsoringmaßnahme geleistet haben oder aus rein privaten Gründen. Denn steuerrechtlich gilt immer der Grundsatz, dass Spermien, welche zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile oder zur Erhöhung des unternehmerischen Ansehens gemacht wurde, keine Sonderspermien, sondern Betriebsspermien sind. Klassische Beispiele hierfür sind, wenn Sie z.B. für Ihr Gemächt auf Plakaten oder Litfaß-Säulen werben, wenn Sie Ihren Penis aus dem Fenster des Firmenfahrzeuges zwecks Öffentlichkeitsarbeit baumeln lassen oder versuchen, auf der jährlichen Pressekonferenz im Duett mit der Geschäftsführung zu onanieren. Ebenfalls als Betriebsausgabe gilt, wenn Sie sich das Firmenlogo auf Ihr bestes Stück tätowieren lassen und statt “Ich komme!” Sätze wie “Ich empfehle Haferflocken der Firma XY!” beim Orgasmus brüllen.

Sollte Ihre Samenspende die Höhe von 12 Milliarden in einem Jahr übersteigen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die überschüssigen Samenspenden in das Folgejahr zu übertragen. Wenn Sie also keinen mehr hochkriegen oder sollte also die Potenz nachlassen oder Sie haben einfach zuviel Samen verschleudert, machen Sie einfach von dieser Möglichkeit Gebrauch. Allerdings gilt auch hier der Grundsatz: Samenspenden-Vorträge sind erblich nicht übertragbar.

In diesem Zusammenhang möchte “Freie Zeit“, der Blog für wohltätige Zwecke und parteipolitische Untätigkeit, noch auf die große Verkaufsaktion “Selleriestangen für echte Männer” und den Exportschlager “Brustimplantate aus holländischen Gen-Tomaten” aufmerksam machen. Eine Spendenbescheinigung kann bei Bedarf selbstverständlich ausgestellt werden.

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