Gassenhauer wegen Wegelagerei auf Straßenstrich gekündigt
Straßenmeisterei kündigt unverantwortliches Trio
Nachdem es erst gestern zur überraschenden Kündigung von Meister Proper durch seinen Arbeitgeber Procter & Gamble kam, wie “Freie Zeit”, der Blog für blanke Glatzen und blanken Hohn herausgefunden hat, stehen heute wieder drei Männer im Rampenlicht der öffentlichen Unverantwortung.
Weil sich trotz schriftlicher Ermahnung ein in Diensten der örtlichen Straßenmeisterei stehendes Trio nicht an die laut Dienstvertrag geltenden Bestimmungen über ordnungsgemäßes Wegelagern bei aufgemalten Straßenstrichen hielt, wurde nun die Kündigung ausgesprochen. Die drei gelernten Gassenhauer, welche hauptsächlich für das Hauen von neuen Gassen zuständig waren, fielen immer wieder durch gefährliche Wegelagerei auf. Besonders eklatant ist dabei die Tatsache, dass mehrmals die maximale Stapelhöhe für gelagerte Wege, welche eigentlich Grundlage für fachgerechtes Wegelagern sein sollten, um ein Vielfaches überschritten wurde, obwohl den Gassenhauern die im Bundesgesetz für anständige Wegelagerei an Straßenstrichen und Straßenabschnitten in Verbindung mit der überarbeiteten Verordnung von Verkehrsschwankungen durch falsches Lagern von Wegen, welche im § 12, Absatz 4, Satz 17 und 18 und dem speziellen dritten Satz explizit verankert ist, geregelte Vorschrift bekannt war.
Den beiden österreichischen Bundesbediensteten Johann Nepomuk Hummel sowie Joseph Weigl und Nicolo Paganini, einem italienischer Zuwanderer aus Genua, welcher schon
seit langer Zeit dem Beruf des Gassenhauens in Österreich nachgeht, drohen aufgrund der Schwere des Vergehen jetzt sogar langjährige Haftstrafen. Als Grund dafür nennt der deutsche Vorarbeiter Ludwig Beet aus Hoven, einem Vorort der Stadt Düren (Nordrhein-Westfalen), die unverantwortliche Gefährung unbeteiligter Personen des Straßenverkehrs auf dem nahem mit Signalfarbe gekennzeichneten schnurgeraden Straßenstrich, welche durch die drei Männer willentlich und wissentlich durch Überschreiten der Maximalhöhe für gelagerte Wege in Kauf genommen wurden.
Gegenüber “Freie Zeit“, dem Blog für lauernde Radarpistolen und gefährliche Lauerstellungen, zeigt sich Ludwig Beet aus Hoven, den viele wegen seiner Herkunft nur als “Beethoven der Wegelagerer” bezeichnen, immer noch schockiert über das verantwortungslose Verhalten seiner ehemaligen Untergebenen. ”Ein verantwortungsbewusster Gassenhauer hat einfach die Verpflichtung, trotz Platzmangel darauf zu achten, dass das Wegelagern in den dafür gekennzeichneten Bereich rund um den Straßenstrich keine potentiellen Gefahrenherde für die Verkehrsteilnehmer und die Lustobjekte birgt. Stellen Sie sich vor, Sie gehen nichtsahnend über einen deutlich gekennzeichneten Straßenstrich und plötzlich fällt Ihnen ein schlecht befestigter Weg, der nicht gut gelagert wurde, auf den verkehrsbereiten Zipfel. Nicht auszudenken, was da alles passieren kann.”
Das Trio, gegen das wohl demnächst Anklage wegen unterlassenen Gassenhauens im Dienst und fahrlässiger Wegelagerei während der Ausübung des Gassenhauens auf einem behördlich genehmigten Straßenstrich erhoben wird, zeigt sich jedoch immer noch uneinsichtig und kündigte Berufung gegen eine mögliche Verurteilung an. Bis dahin werden die drei Männer vorläufig vom Gassenhauen und Wegelagern freigestellt und müssen selbst am Straßenstrich mit sogenannten Radargeräten irgendwelche Messungen in Zusammenhang mit Autos durchführen. Näheres war unserer Verkehrsredaktion allerdings bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

